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WG: Computerspiele als Verletzung der Genfer Konvention

Sehr geehrter Herr Jung,

vielen Dank für Ihre Email vom 7.12.2011.

Vom 28. November bis zum 1. Dezember 2011 tagte das höchste Gremium der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung in Genf. Etwa 1.800 Delegierte der 187 anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften, des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) sowie der 194 Vertragsstaaten der Genfer Abkommen kamen zur 31. Internationalen Konferenz vom Roten Kreuz und Roten Halbmond (IC31) zusammen (s. www.rcrcconference.org). Zahlreiche andere humanitäre Organisationen und die UN nahmen an der Konferenz als Beobachter teil.

Neben Plenumssitzungen und der Arbeit in Kommissionen zum humanitären Völkerrecht (HVR), wurden Workshops und Side Events zu verschiedenen humanitär völkerrechtlich relevanten Einzelthemen angeboten, wie z.B. zum Thema „Hin zu einer gemeinsamen Strategie bzgl. HVR-Verletzungen in Videospielen”. Das IKRK hat jüngst entschieden, eine öffentliche inhaltliche Positionierung im Hinblick auf die Trivialisierung von Verletzungen des humanitären Völkerrechts in Videospielen, die kriegsähnliche Situationen simulieren, vorzubereiten. Das Side Event im Rahmen der IC31 fand als erster Schritt einer solchen Positionierung statt. Dazu wurde zunächst die interne Studie des IKRK vorgestellt; danach bestand Gelegenheit zur Diskussion.

Im Einklang mit dem Ziel der Konferenz, das humanitäre Völkerrecht zu stärken, zielte das Event darauf ab, ein allgemeines Verständnis des Problems zu erreichen und einen möglichen Weg für weitere Aktionen seitens der Bewegung aufzuzeigen, um virtuelle Verletzungen des humanitären Völkerrechts in Spielen, die auf große Realitätsnähe angelegt sind, zu reduzieren. Beispielsweise bestünde die Möglichkeit, Spieleentwickler und -hersteller dazu zu bewegen, die Regelungen des HVR beim Entwickeln der Spiele zu berücksichtigen und einzubeziehen.

Die Internationale Gemeinschaft hat dem Roten Kreuz das Mandat übertragen, denjenigen Schutz und Hilfe zu leisten, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind. Dieser Auftrag schließt mit ein, dass sich die Bewegung dafür einsetzt, das humanitäre Völkerrecht voranzubringen und zu stärken. Hierfür setzt sich das Rote Kreuz jeden Tag weltweit in über 20 derzeit andauernden bewaffneten Konflikten ein. Unseren Auftrag, diejenigen zu schützen, die sich nicht aktiv an den Feindseligkeiten beteiligen, insbesondere alle Zivilpersonen sowie gefangene und verletzte Soldaten, können wir am nachhaltigsten erfüllen, indem wir die Parteien eines bewaffneten Konflikts dazu bewegen, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu beachten. Dies versucht das Rote Kreuz dadurch zu erreichen, dass es mit allen Konfliktparteien spricht und ihnen die Regeln des humanitären Völkerrechts verständlich macht; das gilt sowohl für die regulären Streitkräfte als auch für nicht-staatliche bewaffnete Gruppen. Aus Untersuchungen des IKRK geht hervor, dass viele Kämpfer in bewaffneten Konflikten diese Regeln nicht kennen.

Um darüber hinaus eine breite Öffentlichkeit zu erreichen, ist die Bewegung ständig auf der Suche nach neuen Wegen, um die grundlegenden Regeln, die im Krieg gelten, der Öffentlichkeit bewusst zu machen, damit diese eingehalten werden können. Hierzu trägt die Initiative des IKRK bei.

Sie selbst verweisen auf den Link des Daily Bulletin Nr. 3 der IC31. In diesem heißt es wörtlich „While the Movement works vigorously to promote international humanitarian law (IHL) worldwide, there is also an audience of approximately 600 million gamers who may be virtually violating IHL.” [Hervorhebung hinzugefügt]

Die auf der Seite news.com.au gewählte Überschrift “Six hundred million gamers could be war criminals, Red Cross says“ gibt weder den Sachverhalt noch die Diskussionen auf der IC31 korrekt wieder. Denn in dieser als Überschrift gewählten Aussage wird das Wort „virtually“, das den entscheidenden Unterschied zwischen Videospielen und Realität markiert, außer Betracht gelassen. Eine solche Aussage, wie sie die Autoren der Seite news.com.au der Bewegung in den Mund legen, kann die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung nicht treffen und hat dies auch nicht getan.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefanie Haumer
Legal Advisor
International Law and Institutions Department
German Red Cross Headquarters
Carstennstr. 58, D-12205 Berlin
Tel.:+49-(0)30-85404-212
Fax.:+49-(0)30-85404-472
Email: HaumerS@drk.de

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